Meine Nachbarschaft: Ludwigshafener Straße
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Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7515 entstanden aus Vorlage: OF 1316/6 vom 04.10.2025 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen); - für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können); - bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Informationsstele so zu versetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Bild: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7106 entstanden aus Vorlage: OF 1246/6 vom 02.06.2025 Betreff: Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck Der Magistrat wird gebeten, das im Oktober 2024 gestürzte Denkmal für Otto von Bismarck zeitnah auf seinen ursprünglichen Sockel in der Leverkuser Straße wiederzuerrichten und die Wiederaufstellung mit einer historisch kontextualisierten Erläuterung zu begleiten, etwa durch eine ergänzende Tafel und digitale Angebote. Begründung: Durch die Wiedererrichtung des Denkmals an seinem ursprünglichen Ort in der Leverkuser Straße bleibt das Denkmal für Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut zugänglich. Außerdem kann es dazu beitragen, sich kritisch mit der Geschichte auseinanderzusetzen und bietet gleichzeitig Gelegenheit, Diskussionen und Debatten in der Gesellschaft anzustoßen. Das Denkmal für Otto von Bismarck in Höchst wurde 1899 enthüllt. Es war ein bürgerschaftliches Projekt. Finanziert wurde es vollständig aus privaten Spenden der Höchster Bevölkerung, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Industrie, Handwerk und Bürgertum. Diese Initiative zeigt die Bedeutung, die man dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in der lokalen Erinnerung beimaß. Was der Ortsbeirat entschieden ablehnt, ist der Versuch, durch illegale Aktionen und Vandalismus politische Tatsachen zu schaffen. Die gewaltsame Entfernung der Statue war kein Akt der Aufklärung, sondern eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wer Denkmäler mit Seilen vom Sockel reißt, gefährdet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1492
Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 1169/6 vom 26.02.2025 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Vorgang: OM 1325/22 OBR 6; ST 913/22 In der Pressekonferenz am 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Stadträtin Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt-Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfindens im Stadtteil Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser Straße und Bolongarostraße sorgen seit Jahren für Beeinträchtigungen der Anwohner. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Anregungsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurde um Kontrollen im Bereich der Leverkuser Straße gebeten, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongarostraße ausgeweitet wurden. Aus den Kontrollen resultierten Einleitungen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913). Darüber hinaus teilte der Magistrat in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den beiden genannten Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongarostraße sowie der Leverkuser Straße auszuweiten; - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z. B. aus der Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913, einzubetten, um die sicherheitspolitische Lage im gesamten Stadtteil (u. a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern; - die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258
Anlage von Blühstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6819 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 06.04.2025 Betreff: Anlage von Blühstreifen Der Magistrat wird gebeten, Blühstreifen in geeigneten Straßenabschnitten des Frankfurter Westens anzul egen. Infrage kommen dafür zum Beispiel die Grünfläche in der Mitte des Dalberg-Kreisels, rund um das dort aufgestellte Kunstwerk (in Absprache mit der Künstlerin), die Königsteiner Straße nördlich der Eisenbahnbrücke und parallel zum Höchster Markt die Melchiorstraße zwischen Justinuskirchstraße und Antoniterstraße. Begründung: Die Anlage von Grünstreifen mit blühenden Blumen verbessert das Stadtbild und ist zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, weil die Blüten auch als Bienenweide dienen können. Hinzu kommt, dass unbepflanzte oder mehr oder minder vernachlässigte Erdstreifen armselig aussehen (siehe Foto), wie sich etwa an der Königsteiner Straße zeigt, und offensichtlich manche Mitbürger zum Abladen von Müll einlädt und damit eine ohnehin viel beklagte Entwicklung noch verstärkt. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1307
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 1131/6 vom 15.12.2024 Betreff: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch nach einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst Quelle: privat Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 873 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6294 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 08.12.2024 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Magistrat wird gebeten, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG), den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) als Tochterunternehmen der ABG. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt und ist damit hervorragend geeignet, das Management des Parkhauses zu übernehmen. Begründung: Ziel des Kaufs durch die ABG ist die Errichtung von E-Ladestationen für Pkw, Fahrradparkplätzen und der vertikalen Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Grüne Wände tragen zu einem verbesserten Mikroklima bei und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaangepassten, lebenswerten Stadt. Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll in Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm "Innenstadt Höchst" und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 616
Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6293 entstanden aus Vorlage: OF 1142/6 vom 08.12.2024 Betreff: Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumstudie der Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 "Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen" in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt des Fotos), schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparkern Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell und ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Quelle: Nahverkehrskonzept Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 507 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Schild Andreasplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5803 entstanden aus Vorlage: OF 1076/6 vom 21.07.2024 Betreff: Höchst: Schild Andreasplatz Der Magistrat wird gebeten, in Höchst am bekannten Andreasplatz/Ecke Emmerich-Josef-Straße/Kasinostraße ein Schild mit dem Namen "Andreasplatz" anzubringen und zu erläutern, wer der Namensgeber ist. Begründung: Der Platz ist in Höchst und Umgebung unter dem Namen Andreasplatz bekannt und erscheint auch bei der Suche auf Google, nur vor Ort weist kein Schild darauf hin. Ein Schild müsste auch problemlos anzubringen sein, da es keine Postanschrift mit dieser Adresse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2063 Aktenzeichen: 62-0
Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 28.04.2024 Betreff: Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an den Einmündungen zum Dalbergkreisel (Kasinostraße, Königsteiner Straße, Dalbergstraße und Hostatostraße) sowie die Radsymbole auf den Radwegen und die Fußgängerfurten neu zu markieren. Begründung: Die Markierungen im Bereich des Kreisels sind sehr abgenutzt und müssen neu markiert werden, damit die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1859 Beratung im Ortsbeirat: 6
Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 941/6 vom 17.02.2024 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, sodass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zu befahren. Der Bus dürfte mindestens zwölf Tonnen haben, siehe Fotos. Quelle: Michael Falk/Die Grünen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1310 Aktenzeichen: 32-1
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5210 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 17.02.2024 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird kaum eingehalten. Die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden an dieser Stelle Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung zur B 40 einen fest installierten Geschwindigkeitskontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch an dieser Stelle wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1222 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5069 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 04.02.2024 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behindertenparkplatz Hostatostraße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; 2. auf dem Behindertenparkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) a) die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; b) die zeitliche Begrenzung auf Montag bis Samstag, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu ändern oder sie ganz aufzuheben. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1042 Aktenzeichen: 66-3
Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 816/6 vom 17.06.2023 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, für Radfahrende, die auf der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdtstraße die Weiterfahrt zur Bolongarostraße nach rechts auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, sodass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet man dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende", ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die aber nur auf den zweiten Blick zu finden ist, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westliche Richtung nahe, sodass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2279 Aktenzeichen: 66-2
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Kinderhaus Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2564 entstanden aus Vorlage: OF 568/6 vom 27.08.2022 Betreff: Höchst: Kinderhaus Höchst Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegkommission einzuberufen, um die gefährliche Situation vor dem Kinderhaus Höchst in der Adolf-Haeuser-Straße schnell zu verbessern und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit der Schulkinder auf dem Gehweg wieder gewährleistet ist. Begründung: Kinder des Kinderhauses nehmen nach der Schule z. B. am pädagogischen Mittagstisch teil, der Weg zum Kinderhaus ist Teil des Schulwegs. Die Schulwegkommission nimmt im Rahmen von Ortsterminen den Schulweg in Augenschein und es werden vor Ort Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen, den Schulweg sicherer zu gestalten. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll zeitnah durch den Magistrat erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2004 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 472/6 vom 08.05.2022 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radweg an der Leunastraße, von der Bahn kommend Richtung Leunabrücke, durchgängig o berirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel: Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 769 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1723
Höchst: Fahrradbügel installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 432/6 vom 17.03.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit dieser Anregung wird ein Vorschlag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße, die diesen über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1798 entstanden aus Vorlage: OF 389/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. die Anbringung von Klemmfixen), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende Pkw abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (siehe Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freien" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z. B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 296 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1551 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle Der Magistrat wird gebeten, den o. g. Zebrastreifen, der gerade in den Abendstunden und zur Winterzeit mangels Ausleuchtung schlecht einsehbar ist, mit einer entsprechenden Beleuchtungsquelle auszustatten und damit entsprechend für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der o. g. Zebrastreifen wird von vielen Menschen im Stadtteil stark frequentiert. Insbesondere Kinder nutzen den Übergang zum Besuch des Höchster Hallenbads sowie auf dem täglichen Weg zur Schule. Es wäre daher wünschenswert, den stark frequentierten Zebrastreifen (wie üblicherweise an anderen Stellen auch vorhanden) aus Sicherheitsaspekten durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle entsprechend auszuleuchten. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1174 Aktenzeichen: 91 52
Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle „Hostatostraße“ und Bahnhof Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1328 entstanden aus Vorlage: OF 291/6 vom 14.12.2021 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen der Haltestelle "Hostatostraße" und dem Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine Pkw, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Hostatostraße/Ecke Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, sodass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus, nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke, Albanusstraße/Ecke Dalbergstraße, gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbeifahren zu können, und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 955 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 862 entstanden aus Vorlage: OF 179/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Magistrat wird gebeten, 1. sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Straße (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde; 2 . entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstraße kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Straße verbessern (Verkehrsspiegel/Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrt gewähren"-Regelung am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Straße als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schülerinnen und Schülern vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 865 entstanden aus Vorlage: OF 182/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Glasc ontainern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Glascontainer führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Glascontainers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Glascontainer das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1219 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2656 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 entstanden aus Vorlage: OF 220/6 vom 22.10.2021 Betreff: Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die tägliche Gefahrensituation auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst, die durch (u. a.) rasende E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern verursacht wird, zu prüfen und bald umzusetzen. Gegebenenfalls ist eine Ortsbegehung erforderlich, um die Eignung von Maßnahmen wie z. B. - Hinweisschilder oder Piktogramme "Achtung Kinder" und - Begrenzungen wie Sperrbügel bzw. zwei versetzte Umlaufschranken vor Ort zu prüfen. Weiter ist die Einrichtung eines Fahrradweges auf der Adolf-Haeuser-Straße im Umfeld des Stadtteilkinderhauses Höchst dringend erforderlich, um Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer ein vorschriftsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu ermöglichen. Begründung: Das Stadtteilkinderhaus in Höchst und dessen Ein-/Ausgang liegen direkt an der viel befahrenen Adolf-Haeuser-Straße (Nr. 16 bis 18), getrennt durch einen schmalen Bürgersteig. Fehlende Hinweisschilder sowie ein fehlender Fahrradweg führen regelmäßig zum verkehrswidrigen Fahren auf dem Bürgersteig durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer in beiden Richtungen. Dies führte nun am 08.10.2021 leider zu einem Unfall, bei dem ein Kind durch zwei jugendliche E-Roller-Fahrer angefahren und verletzt wurde. Das Kind musste ärztlich behandelt werden. Durch die oben genannten Maßnahmen kann die Gefahrensituation entspannt und weitere, ggf. schlimmere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 361 Antrag vom 29.07.2022, OF 540/6 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2017 Antrag vom 03.11.2022, OF 635/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3187 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehr im Ortsbeirat 1 hier: Fahrradgarage im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 176/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbeirat 1 hier: Fahrradgarage im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Frankenallee 103 eine Fahrradgarage mit mindestens vier Abstellplätzen für die Anwohnenden des Hauses Frankenallee 103 aufstellen zu lassen. Es wurde bereits ein geeigneter Platz benannt, durch den möglicherweise kein PKW-Stellplatz entfallen muss. Begründung: In der Hegelstraße im Nordend existiert bereits eine Fahrradgarage, für die Ludwigshafener Straße in Höchst wurde die Aufstellung einer Fahrradgarage genehmigt. In Rotterdam beispielsweise gibt es bereits über 600 solcher oder ähnlicher sicherer Fahrradgaragen. Damit wird der Radverkehr im Gallus weiter gestärkt und Fahrraddiebstahl wirksam begegnet. Die Anwohnenden des Hauses Frankenallee haben Interesse bekundet, ihre Räder darin diebstahlsicher unterstellen zu wollen. Bild und Video: Neue Fahrradgarage in Höchst - Meldung Radfahren in Frankfurt am Main (radfahren-ffm.de) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Zurückstellung der Vorlage OF 176/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung abzustimmen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 entstanden aus Vorlage: OF 137/6 vom 09.08.2021 Betreff: Höchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25 Vorgang: OM 141/21 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten (erweiterten Areal) im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird darum gebeten, Auskunft zu erteilen, welche Maßnahmen seitens des Magistrats ergriffen werden, der gesteigerten Problematik der Vermüllung von Gehwegen und entsprechenden Blumenbee ten (rund um das Bürgeramt Höchst) entgegenzutreten. 3. Zusätzlich wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Anwohnerschaft im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung durch Vermüllung) vorzufinden ist. Entsprechende Eindrücke konnten auch vor Ort durch entsprechende Besichtigung eines Mitglieds des Ortsbeirats bestätigt werden. Den Aussagen der Anwohnerschaft nach treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325
Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 651 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 22.08.2021 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-Straße und Dalbergstraße/Ecke Leverkuser Straße dahin gehend gestaltet werden kann, dass die Busse, ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Höchster Busbahnhof setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-Straße und der Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern. Als geeignete Möglichkeiten bieten sich neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder die Anbringung von Pollern an. Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohnerinnen und Anwohner beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog. REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier im Sinne und zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Anwohnerinnen und Anwohner, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Antrag vom 21.01.2022, OF 336/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1452/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in der Stellungnahme ST 85 erwähnten Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit der Anregung OM 5051 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats, ST 85, nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 und 2: Fotos mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße Quelle: Twitter @MRSCHMBRGR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1083 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 12.10.2020 Betreff: Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch Vorgang: OM 4797/19 OBR 6; ST 1947/19 Bereits im Sommer 2019 bat der Ortsbeirat 6 den Magistrat, das Pilotprojekt aus dem Nordend (Hegelstraße) für abschließbare Fahrradabstellplätze auch nach Höchst auszuweiten. Wie bereits in der Hegelstraße könnte auch in der Ludwigshafener Straße auf Höhe der Hausnummer 27 eine kleine Einheit von 4 Fahrradabstellplätzen aufgestellt und gemäß den Bedingungen im Nordend den unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern zur Vermietung angeboten werden. Damals waren Anwohnerinnen und Anwohner aus der Ludwigshafener Straße mit diesem Wunsch an den Ortsbeirat herangetreten. Diese fragen nun nach, was aus der Sache geworden ist, denn der Magistrat antwortete damals in seiner Stellungnahme vom 07.10.2019, ST 1947, dass er nach einem Jahr den Modellversuch auswerten und dann berichten und weiter entscheiden wolle. Da der Versuch in der Hegelstraße bereits im Mai 2019 gestartet wurde, ist nun weit mehr als ein Jahr vergangen und ein Bericht überfällig. Dies vorausgeschickt, begrüßt der Ortsbeirat 6 die vom Verkehrsdezernat am 19.01.2021 per E-Mail vorgelegte Planung für eine Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße 27 und bittet den Magistrat, diese Planung umzusetzen. Begründung: Auf der Ludwigshafener Straße wäre Platz, allerdings ginge ein Autoparkplatz verloren, was aber zu verschmerzen wäre, da ja gleichzeitig für vier Fahrräder Abstellplätze geschaffen werden würden. Die Zahl vier ergibt sich aus einer ersten Umfrage unter den Anwohnerinnen und Anwohnern. Vier Personen haben die konkrete Bereitschaft geäußert, einen solchen Platz mit denjenigen Konditionen zu mieten, die auch beim Versuch im Nordend gelten. Vier ist gleichzeitig genau die Zahl an Fahrrädern, die in einer Garageneinheit dieses Typs untergebracht werden können. Im Nordend beträgt der Preis für einen solchen Stellplatz mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren im Prinzip einmalig 380 Euro. Grundsätzlich würde es den Ersatz des Autos durch das Fahrrad als Verkehrsmittel sehr fördern, wenn die Fahrräder sicher und abschließbar untergebracht werden könnten, aber gleichzeitig schnell zu erreichen wären. Wer ein Fahrrad erst aus dem Keller holen oder mehrere Treppen hochtragen muss, bevor die Fahrt losgehen kann, der weiß, wie beschwerlich dies ist und wie sehr ein solcher Umstand auf Dauer die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel verleiden kann. Laut Pressebericht stehen in Rotterdam bereits 600 derartige Fahrradgaragen. Wenn die Stadt Frankfurt die versprochene Förderung des Radverkehrs wirklich ernst meint, sollte das Tempo von Entscheidungen wie in diesem Fall deutlich beschleunigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4797 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1947 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1045 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Trassen der Regionaltangente West (RTW): Vorschlag zur Einsparung von CO2-Emissionen, Bau- und Unterhaltungskosten im Bereich Schwanheimer Wald
Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.